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Bei den offenen Vermögensfragen handelt es sich um rechtsstaatswidrige Eingriffe in Privatvermögen, zumeist die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken. Schulbeispiel sind die Grundstücke in den Westen geflohener DDR-Bürger. Daneben gibt es zahlreiche andere Fälle und Sachverhalte.°°Die Alteigentümer hatten diese Grundstücke – zunächst vergeblich – zurückgefordert. Nach der Wende verständigten sich die beiden deutschen Regierungen auf eine Lösung dieser Fragen im „Gesetz zur Regelung Offener Vermögensfragen“: Im Grundsatz sollte Rückgabe vor Entschädigung gehen, gleichzeitig sollten Investitionen den Rückgaben vorgehen – ein schwieriger Kompromiss in einer einzigartigen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation, der zudem unzählige Änderungen erfahren hat. Mittlerweile sind fast alle Verfahren abgeschlossen, somit ist Zeit für eine Bilanz: Genügt das Vermögensgesetz dem Anspruch? Wurde tatsächlich „wieder gutgemacht“? Uta Wiedenfels untersucht die Hintergründe, die Entwicklung und die Herausforderungen, denen das Gesetz in der Praxis begegnete. |