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Der „Codex diplomaticus Saxoniae“ (CDS) ist das grundlegende Urkundenwerk für die Geschichte der wettinischen Fürstentümer im Mittelalter. 1860 von der sächsischen Staatsregierung begründet, werden darin sämtliche Urkunden der Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen sowie Herzöge und Kurfürsten von Sachsen von den Anfängen im 10. Jahrhundert bis zur Leipziger Teilung 1485 erschlossen und in kritischen Editionen zugänglich gemacht. Bis heute sind in dem Werk etwa 12.000 Urkunden erfasst und ediert worden. Damit ist der „Codex“ die bedeutendste Quellensammlung zur Geschichte des mitteldeutschen Raumes und ein unentbehrliches Hilfsmittel für die Erforschung der wettinischen Territorien. Das Werk ist in drei Hauptteile gegliedert: Hauptteil I enthält die von den regierenden Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Herzögen und Kurfürsten von Sachsen ausgestellten oder empfangenen Urkunden und Briefe. Dabei werden sowohl die originale als auch die kopiale Überlieferung sowie erschließbare Deperdita berücksichtigt. Dieser Hauptteil ist in zwei „Abteilungen“ unterteilt, wobei die ältere Abteilung I/A mit Beginn der urkundlichen Überlieferung 948, die jüngere Abteilung I/B mit den Urkunden der Jahre ab 1381, dem Todesjahr des Thüringer Land- und Meißner Markgrafen Friedrich III. „des Strengen“, einsetzt. Die Aufteilung geht zurück auf den früheren Mitherausgeber des „Codex“, Hubert Ermisch (1850–1932), und erklärt sich aus der tiefgreifenden Zäsur, die sich aus der Teilung von Friedrichs Erbe und der dadurch veranlassten Chemnitzer Landesteilung von 1382 ergab. Seitdem waren die wettinischen Territorien, abgesehen von einer kurzen Zeitspanne nach dem Tod Herzog Wilhelms III. († 1482), nie mehr unter einer Regierung vereint. Im Unterschied zum ersten Hauptteil, dessen Urkunden aufgrund der großen reichspolitischen Bedeutung der thüringischen und sächsischen Fürsten weit über den mitteldeutschen Raum hinausweisen, konzentrieren sich die beiden anderen Hauptteile des „Codex“ auf das Gebiet des heutigen Sachsen. Hauptteil II beinhaltet die urkundliche Überlieferung der Städte und geistlichen Institutionen Sachsens, während in Hauptteil III die in Sachsen überlieferten Papsturkunden ediert werden. In den ersten fünf Jahrzehnten seines Bestehens erschienen im „Codex diplomaticus Saxoniae“ nicht weniger als 24 Bände. Noch vor dem Ersten Weltkrieg geriet das Editionsunternehmen jedoch ins Stocken und wurde nach dem Erscheinen eines weiteren Bandes 1941 de facto eingestellt. Erst in den 1990er-Jahren wurde das traditionsreiche Editionsvorhaben wieder aufgegriffen und auf eine neue institutionelle Grundlage gestellt. Im Zuge dessen wurde die Editionstätigkeit zunächst am Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV) in Dresden und seit 2002 auch an der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) wieder aufgenommen. Seitdem wird die Edition in Kooperation zwischen beiden Institutionen fortgeführt. Das ISGV übernimmt hierbei die Fortsetzung der Hauptteile II und III, während die Akademie für die Bearbeitung der landesherrlichen Urkunden des Hauptteils I verantwortlich ist. |