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Die Unterhaltung der fast 20.000 km Gewässerlänge umfassenden Gewässer 2. Ordnung ist im Freistaat Sachsen eine kommunale Pflichtaufgabe. Die obersten Ziele sind dabei die Sicherung und Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes und die ökologische Verbesserung dieser Gewässer. Die Erfüllung dieser Aufgabe durch die sächsischen Kommunen, sowohl qualitativ als auch quantitativ, war Gegenstand der diesem Sonderbericht zugrundeliegenden Prüfung, in die 142 Kommunen - ein Drittel der sächsischen Städte und Gemeinden - einbezogen waren. Darüber hinaus wurde die Mitfinanzierung aus dem Epl. 09 nach dem SächsGewUUG geprüft. Gz.: 21-0444/325 / 42-0443/209, Redaktionsschluss: 03. August 2021 |