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In Deutschland soll es kein staatliches Schulmonopol geben. Darum ist die Errichtung und der Betrieb von Schulen in freier Trägerschaft grundgesetzlich verankert. Um sicher zu stellen, dass Schulen in freier Trägerschaft gleichwertige Bildungsziele verfolgen, wissenschaftlich ausgebildete Lehrkräfte beschäftigen und Schülerinnen und Schüler nicht aufgrund der Einkommensverhältnisse ihrer Eltern ausgeschlossen werden, bedürfen sie einer Genehmigung. Die Länder haben bei der Ausgestaltung der Einzelheiten der Genehmigungspraxis, der Regelung der Finanzierung und der Ausübung der Aufsicht einen großen Entscheidungs- und Ermessensspielraum. Schulen in freier Trägerschaft müssen jedoch laut Bundesverfassungsgericht „im Kern“ gleiche Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und zu staatlichen Abschlüssen führen. Schulen in freier Trägerschaft sind längst auch ein fester Bestandteil der sächsischen Schullandschaft geworden. Alternative Schulkonzepte werden auch von Eltern in Sachsen gewünscht und angenommen. |