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Am 29. November 2012 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen Palästina als Beobachterstaat anerkannt. Innerhalb des VN-Systems ergeben sich daraus zusätzliche Verfahrensprivilegien. Darüber hinaus hat der Beschluss keine unmittelbare Auswirkung auf den völkerrechtlichen Status Palästinas. Er erleichtert den Palästineserinnen und Palästinensern aber den Zugang zu wichtigen internationalen Organisationen und Organen. So ist denkbar, dass der Internationale Strafgerichtshof Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen in den palästinensischen Gebieten aufnimmt. Insgesamt sollten die Konsequenzen der Resolution jedoch nicht überschätzt werden. (Autorenreferat) |