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Die Betrachtung von Alternativen als Teil von Planungs- und Genehmigungsprozessen von Infrastrukturgroßvorhaben ist seit gut zwei Jahrzehnten fest im internationalen und nationalen Umweltrecht etabliert. In jüngerer Vergangenheit haben verstärkte Konflikte um einzelne Vorhaben wie „Stuttgart 21“ und Rufe nach einer neuen Beteiligungskultur die Frage, wer wann und wie bei der Entwicklung und Auswahl von Planungs- und Projektalternativen beteiligt werden soll, neu aufgeworfen. Dieser Frage widmet sich das Werk zunächst konzeptionell, bevor es die Verankerung der Alternativenprüfung im deutschen und neuseeländischen Planungs- und Genehmigungsrecht sowie deren Implementierung in der Praxis anhand von zwei Fallbeispielen für Hafenentwicklung untersucht. Der Vergleich der beiden Systeme ermöglicht Rückschlusse auf den Mehrwert der Alternativenprüfung als Instrument des Umweltrechts sowie die Identifikation von begünstigenden und hemmenden Faktoren für dessen Implementierung. |