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Der Denkmalschutz ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, insofern handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe. Diese öffentliche Aufgabe kann jedoch auch im privaten Interesse verfolgt werden. Gegenstand der Untersuchung ist das Bestehen und die Reichweite eines Rechts von Eigentümern eines Denkmals oder sonstiger Berechtigter aus dem jeweiligen Landesdenkmalrecht, um sich gegen Beeinträchtigungen ihres Denkmals durch nachbarliche Vorhaben oder sonstige Eingriffe wenden zu können. Die Fragestellung betrifft somit ein subjektives, öffentlich-rechtliches Abwehrrecht. Die Arbeit führt zunächst für ein allgemeines Verständnis der Begrifflichkeiten, der Aufgaben und Folgen des Denkmalschutzes in die gesetzlichen Grundlagen des Denkmalrechts ein und erörtert in einem Exkurs den internationalen Denkmalschutz. Des Weiteren werden die historische verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und ihr zwischenzeitlich erfolgter Wandel sowie die für ein solches Abwehrrecht maßgeblichen Grundrechte dargestellt. Hierauf basierend erfolgt die Untersuchung des Bestehens eines drittschützenden Rechts aus dem Denkmalschutzrecht und dessen Voraussetzungen, wofür exemplarisch vier Landesdenkmalschutzgesetze herangezogen werden. |