Die Zulässigkeit der Allgemeinverfügung als Rechtsform befehlender Hoheitsakte

Autor: Max Malchow
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Popis: Vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen befasst sich die Untersuchung mit den wesentlichen Fragen der Verwendung der Allgemeinverfügung als Handlungsform der Verwaltung im Bereich der Gefahrenabwehr. Wird eine Regelung als Allgemeinverfügung erlassen, obwohl sie zulässigerweise nur als Rechtsnorm hätte ergehen dürfen, führt dies zur Nichtigkeit der behördlichen Maßnahme. Ausgehend vom bisherigen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur werden deshalb Leitlinien für eine differenzierte Bestimmung des Einzelfalls aufgestellt. Maßgeblich ist dabei die Unterscheidung der Maßgaben des § 35 VwVfG von speziellen fachrechtlichen Vorgaben. Die häufig anzutreffende pauschale Bezugnahme auf die »Endiviensalat-Entscheidung« des Bundesverwaltungsgerichts verbietet sich dagegen. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist die Zulässigkeit der Allgemeinverfügung als Handlungsform jedenfalls im Falle der Maßgeblichkeit der Vorgaben des § 35 VwVfG abschließend zu prüfen.
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