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Das Amt bildet ein elementares Strukturelement jedes Gemeinwesens. Es ist bestimmt durch ein unauflösliches Spannungsverhältnis zwischen seiner'Objektivität'und der Subjektivität des Amtsinhabers. Die hierin liegende Paradoxie ist mit Mitteln der Dogmatik allein nicht zu bewältigen. Hendrik Munsonius unternimmt die Rekonstruktion des Amtes aufgrund sozialwissenschaftlicher Exploration und der normativen Vorgaben des Grundgesetzes. Die Gemeinwohlbindung des Amtes wird im politischen Prozess konkretisiert, in der Rechtsform verbindlich festgestellt und ausdifferenziert. Anforderungen des Amtes können mit den Interessen der Person in ein konstruktives Verhältnis gebracht werden. Wesentliche Leistungen für die Bewältigung des Amtsparadoxes erbringt die Struktur, in der das Handeln unterschiedlicher Ämter koordiniert wird. Am Ende erweist sich das Amtsparadox nicht nur als Problem, sondern auch als produktives Moment für das verfassungsstaatliche Ämterwesen. |