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Die Schrift ist aus der langjährigen Beschäftigung des Autors mit Hegels und Kants Rechtsphilosophie hervorgegangen, in der sich der Schwerpunkt zunehmend auf Kant und die Begründung der Menschenrechte verschob. Mit Kant verortet Fulda die Wurzeln der Menschenrechte in der rechtsbestimmenden praktischen Vernunft, die jedem Menschen innewohnt und deren bindende Kraft jedem Menschen prinzipiell erkennbar ist. Den systematischen Ort, aus dem die Menschenrechte erwachsen, sieht er jedoch in Kants „Postulat des öffentlichen Rechts“, das er entgegen der gängigen Auffassung in der Kant-Literatur nicht als Verpflichtung zum Staat, sondern als Kooperationsgebot deutet. Fulda führt aus, wie sich Kant ausgehend von einer gänzlich neu verstandenen Lehre vom Öffentlichen Recht weiterdenken lässt im Hinblick auf Begriff und Begründung der Menschenrechte. |