Popis: |
Mit der Richtlinie 2014/23/EU (RL) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe wurde das Vergaberecht modernisiert. Die deutsche Umsetzung erfolgte im Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 17. Februar 2016. Entgegen des ersten Richtlinienentwurfs der EU-Kommission wurden Wasserkonzessionen gemäß Art. 12 Abs. 1 von der Anwendung ausgenommen. Unter Einbeziehung des Primärrechts, der vergabefreien Konstellationen, des Rechtsschutzes sowie der Verfahrens- und Vertragsgestaltung wird hergeleitet, dass sich die Rechtssicherheit und das Rechtsschutzniveau durch die teilweise Anwendung der RL auf die Vergabe von Wasserkonzessionen erhöht und sich als Folge der Rechtsrahmen flexibilisiert. Die Arbeit schließt eine Lücke zur Beurteilung der Rechtssicherheit unter juristischer Entkräftung der im Gesetzgebungsverfahren aufgeworfenen Stellungnahmen für Wasserkonzessionsvergaben. |