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Die Arbeit untersucht das richterrechtlich entwickelte Rechtsinstitut der Ergänzungsbilanz, das der Sicherstellung und Erfassung mitunternehmerbezogener Anschaffungskosten für eine Personengesellschaftsbeteiligung dient und die personenbezogene Zuordnung stiller Reserven dokumentiert. Besteht über die grundlegende Funktion von Ergänzungsbilanzen bei der Mitunternehmerbesteuerung noch Einigkeit, so sind viele dogmatische Grund- und Einzelfragen nach wie vor ungeklärt. Das gilt besonders für die Frage, nach welchen Modellen einmal gebildete Ergänzungsbilanzen eigentlich fortzuführen sind. Zur Lösung dieser Frage werden zunächst die Grundlagen der Mitunternehmerbesteuerung aufgearbeitet und neu vermessen und sodann das Rechtsinstitut der Ergänzungsbilanzen selbst eingängig untersucht. Auf dem Boden einer Würdigung verfassungsrechtlicher Grundprinzipien, einfach-gesetzlicher Vorgaben und von Theorien der Rechtsprechung entwickelt der Autor anschließend eigene Maßstäbe für die Fortentwicklung von Ergänzungsbilanzen.Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2023 der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet. |