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Ist ein System der Bindung von Privatpersonen an die europäischen Grundfreiheiten möglich? Infolge des gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Wandels in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowie eines Rückzugs der öffentlichen Gewalt in den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union werden zahlreiche Maßnahmen, de facto oder de iure, von privaten, d.h. nicht staatlichen Einrichtungen gesetzt. Dies spiegelt sich auch auf dem Binnenmarkt wider, wo Maßnahmen privaten Ursprungs zu Beschränkungen der Grundfreiheiten führen können. Die Frage nach der Bindung Privater an die europäischen Grundfreiheiten wird dadurch erschwert, dass Privatpersonen Träger von Grundrechten und Privatautonomie sind. Letztere sind mit den Anforderungen des Binnenmarkts in Einklang zu bringen. Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, ein angemessenes System der Bindung Privater an die europäischen Grundfreiheiten auszuarbeiten und dabei die Interessen Privater angemessen zu berücksichtigen, um so die wirtschaftlichen und sozialen Zielsetzungen der Europäischen Union miteinander in Einklang zu bringen. |