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Turkmenistan verfügt erst seit wenigen Jahren über ein Verwaltungsverfahrensrecht, das sehr stark an das Vorbild des deutschen VwVfG angelehnt ist. Lediglich einzelne Rechtsinstitute, die im deutschen Recht eine starke Ausdifferenzierung erfahren haben, wie etwa die Vorschriften zur Aufhebung von Verwaltungsakten, wurden vereinfacht. Das vorliegende Werk stellt die erste Kommentierung dieses erst nach und nach in die Praxis der turkmenischen Verwaltungsbehörden eingehenden Gesetzes dar. Der auch in russischer Sprache erschienene Kommentar ist mangels vorliegender gerichtlicher Entscheidungen und praktisch nicht vorhandener Fachliteratur zwar nicht mit deutschen Kommentaren vergleichbar. Es handelt sich jedoch um einen ersten Schritt auf dem Weg zur Erhöhung der verwaltungsrechtlichen Kompetenz turkmenischer Rechtsanwender und damit letztlich um einen Beitrag zur Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Turkmenistan. |