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Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag knüpft neben dem Wahlalter traditionell an die Staatsangehörigkeit und die Ansässigkeit im Bundesgebiet am Wahltag. Gerade letzteres ist vor dem Grundgesetz rechtfertigungsbedürftig. Der Autor identifiziert die historischen Implikationen und setzt sich kritisch mit den in Rechtsprechung und Literatur formulierten Rechtfertigungen auseinander. Keiner der Ansätze überzeugt. Dem egalitären Teilhabeverständnis des Grundgesetzes entsprechend ist vielmehr jeder Staatsbürger prinzipiell auch Wahlbürger, unabhängig vom Ort seines Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthalts am Wahltag. Jede darüber hinausgehende Anforderung an den Wähler, insbesondere die Forderung nach einem qualifizierten Mindestmaß an politischer Vertrautheit als Wahlzugangsvoraussetzung, widerspricht diesem Verständnis und nimmt zumindest Anleihen an überkommene Wahlrechtsvorstellungen vorausgegangener Epochen, die vor dem Grundgesetz keinen Bestand mehr haben können. |