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Können Arbeitnehmer bei einem bloßen gegen sie gerichteten Verdacht entlassen werden? - Diese Frage wird seit langem kontrovers diskutiert. Anliegen der Dissertation ist es, die für und gegen die Zulassung von Verdachtskündigungen sprechenden Umstände abzuwägen und Kriterien zur Beschränkung von Kündigungen bei einem Verdacht zu entwickeln. Einführend wird die historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Verdachtskündigung nachgezeichnet und ein Überblick über die Behandlung in einigen ausländischen Rechtsordnungen gegeben. Im ersten Hauptteil der Arbeit wird herausgearbeitet, warum sich die Verdachtskündigung nicht mittels Auslegung des § 626 BGB herleiten läßt, sondern eine richterliche Rechtsfortbildung ist. Dabei wird erläutert, warum der tatsachenbegründende Verdacht und nicht eine mögliche Vertrauenszerstörung der entscheidende Kündigungsgrund ist. Außerdem werden denkbare Verstöße gegen die geltende Rechtsordnung diskutiert und ausgehend von praktischen Beispielsfällen Gründe zur Legitimation der Rechtsfortbildung herausgearbeitet. Zweitens werden die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung dargestellt. Wichtig ist die Bestimmung solcher Voraussetzungen, die einer Ausuferung von Verdachtskündigungen entgegenwirken. Neben den von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Voraussetzungen hält der Autor eine Gefährdung schutzwürdiger Interessen oder Rechtsgüter für erforderlich, um eine Verdachtskündigung zu rechtfertigen. Besonders intensiv behandelt werden anschließend die Aufklärungsmaßnahmen, die der Arbeitgeber vor einer Verdachtskündigung durchführen muß. In diesem Zusammenhang findet sich ein Exkurs zur Zulässigkeit von Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers sowie zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes bei grundrechts- und mitbestimmungswidrigen Kontrollen. Den dritten Hauptteil bildet die Frage nach dem Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung. In diesem Zusammenhang werden die Auswirkungen von Veränderungen der Verdachtsmomente nach der Kündigung unter besonderer Berücksichtigung des Wiedereinstellungsanspruchs dargestellt. Abschließend werden interessante und häufig auftretende Verdachtsfälle erörtert. Zur Abrundung werden andere Rechtsgebiete beleuchtet, in denen ebenfalls Verdachtskündigungen möglich sind und auf die nach Ansicht des Autors die im Arbeitsrecht entwickelten Voraussetzungen der Verdachtskündigung übertragen werden sollten. |