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Forscher zum »Codex Theodosianus«, einer Exzerptensammlung römischer Kaisergesetze, machen zwangsläufig Annahmen: Wie sehr wurde beim Exzerpierungsprozess modifiziert? Darf man davon ausgehen, dass die meisten jeweils einschlägigen Gesetze dargeboten sind? Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl? Galten Gesetze nur für den Reichsteil des erlassenden Kaisers? Oder gar nur für den Amtsbereich des Empfängers? Riedlberger prüft eine neuartige, umfassende und vor allem in sich konsistente Vision der spätantiken Gesetzgebung anhand eines Exempels - der ungewöhnlichen erbrechtlichen Sanktionen - durch. Denn die formulierten Prinzipien müssen den praktischen Test aushalten; umgekehrt kann eine Besprechung von CTh-Fragmenten ohne Grundlegung schnell zu Missverständnissen und Anachronismen führen. |