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Die Europäische Sozialcharta (RESC) des Europarats verbürgt zahlreiche Rechte auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts: die Vereinigungsfreiheit (Art. 5 RESC), verschiedene Facetten der einvernehmlichen kollektiven Gestaltung von Arbeitsbedingungen (Art. 6 RESC) sowie weitere Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auf Unternehmens- und Betriebsebene (Art. 21, 22, 28 und 29 RESC). Die Arbeit wertet sämtliche Stellungnahmen des Europäischen Komitees Sozialer Rechte zu diesen Gewährleistungen aus. Aus einer systemischen Aufarbeitung werden abstrahierbare Linien für die Umsetzung durch die Staaten herausgearbeitet. Dabei wird der einzelstaatliche Gestaltungsspielraum, der nur selten durch absolute Vorgaben begrenzt wird, dargelegt und analysiert. Die anschließende Untersuchung zeigt, dass die Stellungnahmen selten überzeugend und nachvollziehbar begründet werden. Entsprechend können für künftige Beurteilungen keine sicheren Prognosen getroffen werden. |