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In Umsetzung von Art. 25 der Kapitalrichtlinie ist es einer Gesellschaft im deutschen Recht gemäß § 71a Abs. 1 AktG untersagt, den Erwerb ihrer Aktien durch Dritte mit Darlehen, Sicherheiten oder Vorschüssen zu unterstützen. Im schweizerischen Recht besteht hingegen kein solches Verbot der finanziellen Unterstützung des Aktienerwerbs. Vor dem Hintergrund einer steigenden Praxisrelevanz durch leveraged buyouts und einer wachsenden Kritik an diesem Verbot untersucht die Arbeit dessen rechtspolitische und ökonomische Hintergründe. Zudem werden die Beschränkungen durch das Aktien-, Konzern- und Kapitalmarktrecht und durch das Recht der Umstrukturierungen im schweizerischen und deutschen Recht untersucht und gegenübergestellt. Schließlich werden die Beschränkungen einer rechtsvergleichenden Betrachtung unterzogen und die Einführung eines solchen Verbots auch im schweizerischen Recht diskutiert. Dabei wird das Verbot kritisch gewürdigt und es werden alternative Regelungsansätze entwickelt. |