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– Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens – Stärkung der Gläubigerrechte – Widerruf der Restschuldbefreiung – Insolvenzplanverfahren für Verbraucher – Mitgliedschaften in Wohnungsbaugenossenschaften – Erläuterungen, Übersichten, Praxishilfen, Beispiele Das reformierte Restschuldbefreiungsverfahren gibt Schuldnern die Chance, schon nach drei Jahren – statt bisher sechs Jahren – von ihren Restschulden befreit zu werden, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich, wenn immerhin die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden. Die Möglichkeit einer Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens steht allen natürlichen Personen offen; sie wird nicht auf bestimmte Personengruppen wie Existenzgründer oder Verbraucher beschränkt. Außerdem werden mit der 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform zahlreiche weitere Regelungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens geändert, z.B.: • wird die Wahrnehmung der Gläubigerrechte, wenn es um die Versagung und Erteilung der Restschuldbefreiung geht, erleichtert. • Zukünftig kann der Insolvenzverwalter im Verbraucherinsolvenzverfahren Rechtshandlungen aus dem Zeitraum vor Eröffnung des Verfahrens anfechten und Gegenstände auch dann verwerten, wenn daran Absonderungsrechte geltend gemacht werden. • Das bisher dem Regelinsolvenzverfahren vorbehaltene Insolvenzplanverfahren, in dem ablehnende Gläubiger majorisiert werden können, kann nunmehr auch in der Verbraucherinsolvenz durchgeführt werden. • Mieter von Genossenschaftswohnungen werden in Zukunft in der Insolvenz bis zu bestimmten Höchstgrenzen geschützt. Die Neuregelungen werfen zahlreiche Fragen rechtlicher und praktischer Natur auf. Für den Überblick über die Neuerungen der Gesetzesreform aber auch in den vielen sich stellenden Detailfragen gibt das Buch eine praxisnahe Hilfestellung. Das vorliegende Werk erläutert in erster Linie die Neuregelungen und deren Auswirkungen auf die Praxis. Zugleich werden erste Handlungsempfehlungen für Schuldner und ihre Berater sowie für Schuldnerberatungsstellen und die betroffenen Gläubiger gegeben. Die Erläuterungen enthalten zahlreiche Hinweise und Tipps für die Praxis und heben hervor, worauf besonders zu achten ist. |