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Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2005/2006 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock als Dissertation angenommen. Es dürfte daher nicht weiter verwundern, dass die rechtlichen Probleme im Vordergrund stehen und die medizinischen und ethischen Aspekte nicht genauso eingehend behandelt werden. Berücksichtigt werden Literatur und Rechtsprechung bis Herbst 2005, vereinzelt auch darüber hinaus. Insbesondere wurden die bis Herbst 2006 neu aufgelegten gängigen Kommentare und Lehrbücher eingearbeitet. Angesichts der kontrovers geführten Diskussion im Bereich der allgemeinen Sterbehilfe und zur selektiven Behandlung von schwerstgeschädigten Neugebo- nen wird diese Arbeit keine Ergebnisse vorlegen, die jeden überzeugen. Dies dü- te auch kaum zu leisten sein, sind die Ansichten in letzter Instanz doch auch von der eigenen Einstellung zu Leben und Tod geprägt. Ich bin mir deshalb bewusst, nicht den „Stein des Weisen“ gefunden zu haben. Der Zweck meiner Arbeit wäre vielmehr schon erreicht, wenn es mir gelänge, der Diskussion neue Impulse zu geben. Ich bin offen für jede (konstruktive) Kritik und lerne gerne dazu. Es gibt viele, denen ich danken möchte. Mein Dank gilt zunächst meinem „Doktorvater“ Prof. Dr. Ralph Weber für die fachliche Förderung und seine Betreuungsarbeit. Er weckte nicht nur mein Interesse für das bearbeitete Thema, sondern stand auch jederzeit für Gespräche und Diskussionen zur Verfügung. |