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Die Arbeit analysiert die Strafbarkeit von Facilitation Payments, bei denen es sich um korruptive Beschleunigungs- und Sicherungszahlungen handelt. Zunächst wird eine Begriffsbestimmung unter Betrachtung der Rechtsordnungen, in denen dieser Begriff verwendet wird (OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, USA, Australien, Neuseeland, Kanada, Südkorea, Cayman Islands, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Niederlande), vorgenommen. Der Begriffsbestimmung folgt eine Diskussion der Frage, unter welchen Umständen Facilitation Payments als verwerflich anzusehen sind. Dabei wird zwischen Beschleunigungs- und Sicherungsfällen unterschieden, die in der Praxis jedoch vielfach kaum voneinander abgegrenzt werden können. Anhand der Begriffsbestimmung wird die Strafbarkeit von Facilitation Payments im deutschen Recht untersucht. Dabei wird analysiert, ob und inwieweit sich eine Strafbarkeit nach §§ 331–334 StGB ergibt. Des Weiteren wird die Rechtslage nach den mittlerweile weitestgehend außer Kraft getretenen Regelungen des IntBestG, dem EUBestG und IStGHGleichstG untersucht. Zudem wird die Rechtlage nach § 335a StGB und § 299 StGB betrachtet. |