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Dieser Band legt in klarer und gleichzeitig problembezogener Form die italienischen Zivilrechtsinstitute dar. Es sollen damit einem größeren Publikum Ideen und Lösungen zur Rolle, zu den Inhalten und zu den Techniken des Zivilrechts vorgestellt werden. Das Werk stellt eine „Neudeutung“ der Begriffe und Institute dar, im Hinblick auf ihre Anpassung an und Funktionalisierung für die Hierarchie der Werte, welche die „Verfassungslegalität“ im Bereich eines einheitlichen und systematischen Verständnisses der Rechtsordnung kennzeichnen. Es ist der Versuch einer Synthese zwischen didaktischer Erfahrung und Jahren der Forschung, in der Überzeugung der Notwendigkeit sowohl eines engen Austausches zwischen Forschung und Lehre als auch einer Verbindung zwischen wissenschaftlicher Produktion und Rechtspraxis. Diese Ausgabe ist um Vertiefungen zur Quellen- und Auslegungstheorie - vor allem durch den Einfluss des Gemeinschaftsrechts, der Marktproblematiken und des Schutzes des schwachen Vertragspartners - erweitert worden. Es soll gezeigt werden, dass trotz des Pluralismus des italienisch-europäischen Quellensystems das geltende Zivilrecht Ausdruck einer einheitlichen Ordnung ist, die trotz allem durch die Zentralität der von den Grundwerten der Verfassung geleiteten Legalität gekennzeichnet ist. Aus dem monistischen Verständnis der Ordnung als Synthese und Integration von untereinander stark gegliederten Vorschriften und Prinzipien entstehteine neue Rechtserfahrung, die ihre Einheit im Anwendungsmoment findet, wenn der Ausleger berufen ist - im Quellenpluralismus, unter Wahrung der Quellenhierarchie und in Kontrolle der richtigen Anwendung der Zuständigkeit und der Subsidiarität - die adäquate Regelung für den konkreten Fall, die „Ordnung des konkreten Falls“ (die nur eine einzige sein kann), zu finden. |