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Was heißt Verantwortung? Was bedeutet »Eigen«-Verantwortung innerhalb unserer Rechtsordnung? Welchen Einfluss hat insofern die Zugehörigkeit zu der gesetzlichen Krankenversicherung? Diese Fragen werden unter Zugrundelegung der wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Prinzipien und Besonderheiten ausführlich untersucht. Anhand der Kategorien der Eigenverantwortung gesetzlich Krankenversicherter werden Leistungsbeschränkungen, die an die persönliche Lebensführung des Versicherten anknüpfen, sowie die Ausgestaltung der Kostenbeteiligung diskutiert. Wesentlicher Untersuchungsgegenstand ist der krankenversicherungsrechtliche Umgang mit den gesundheitlichen Folgen von Maßnahmen der Wunschmedizin und des »Enhancements«. Um den der Leistungsbeschränkung nach § 52 Absatz 2 SGB V zugrunde liegenden politischen Willen aufzugreifen, wird abschließend eine Regelungsmöglichkeit zur Berücksichtigung der Risiken wunscherfüllender Medizin aufgezeigt, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. |