Implementierungsstand des Zweitmeinungsverfahrens in Hessen – II

Autor: Prof. Dr. rer. pol. Hans-R. Hartweg, Tabea Suk BSc
Jazyk: němčina
Rok vydání: 2022
Předmět:
Zdroj: Monitor Versorgungsforschung, Vol 2022, Iss 05, Pp 55-60 (2022)
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ISSN: 1866-0533
2509-8381
DOI: 10.24945/MVF.05.22.1866-0533.2444
Popis: Die kollektivvertraglichen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden im Jahr 2019 um Zweitmeinungsverfahren ergänzt. Ist bei Versicherten ein Eingriff an den Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie), eine Gebärmutterentfernung (Hysterektomie), eine Gelenkspiegelung an der Schulter (Schulterarthroskopie), eine Implantation einer Knieendoprothese, eine Amputation bei einem diabetischen Fußsyndrom oder ein Eingriff an der Wirbelsäule geplant, so können sie über den indikationsstellende:n Ärzt:in (Erstmeiner:in) hinaus auch eine:n ärztliche:n Zweitmeiner:in um medizinischen Rat fragen (§ 27b SGB V; Gemeinsamer Bundesauschuss 2022). In Ausgabe 03/2022 des „Monitor Versorgungsforschung“ konnten bereits Abrechnungsdaten und Einzugsbereiche ausgesuchter Indikationen im KV-Bereich Hessen analysiert werden. Die mutmaßlichen Einflüsse und Anreize auf die Leistungserbringung und Inanspruchnahme wurden herausgearbeitet (Hartweg/Suk 2022). Doch über diese kollektivvertraglichen Angebote hinaus haben viele Krankenkassen in der Zwischenzeit auch eigene Zweitmeinungsverfahren etabliert. Diese Zweitmeinungsverfahren stehen im Fokus dieses Beitrags.
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