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Die Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 war ein tiefer Einschnitt für die betroffenen Transferleistungsempfänger*innen. In den begleitenden Diskursen und der öffentlichen Meinung manifestierten sich Bilder von individuellen Fehlleistungen und "typischen" Hartz IV-Empfänger*innen, die Betroffene häufig als stigmatisierend erlebten. In der Folge wurden unterschiedliche Abgrenzungen bemüht, die eine Differenzierung innerhalb des gezeichneten "Kollektivakteurs" Hartz IV-Empfänger*in erlauben. Im Beitrag greife ich diese Delegation, also die Weitergabe von stigmatisierenden Zuschreibungen an Andere (bspw. SHILDRICK & MacDONALD 2013), auf und schlage vor, die Abgrenzungen mit der Theoriefolie der symbolischen Grenzziehungen zu fassen, die als Form des Stigma-Managements (GOFFMAN 1975 [1963]) gelesen werden können. Die Datenbasis meiner Studie besteht aus problemzentrierten Interviews mit ALG II-Bezieher*innen, die mit der dokumentarischen Methode ausgewertet wurden. Ich werde aufzeigen, wie die Grenzziehungen entlang von Erwerbstätigkeit und Respektabilität gezogen werden und rekonstruiere die handlungspraktischen Konsequenzen zwischen Delegation und Nicht-Delegation. Einige sozialpolitische Implikationen für das seit Januar 2023 in Kraft getretene "Bürgergeld" und den weiteren Implementationsprozess werde ich im Schlussteil vorstellen. |