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Zusammenfassung Maßnahmen zur Infektionsvermeidung sind immer nur so wirksam, wie sie konsequenterweise angewendet werden. Nicht Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen oder Handlungsanweisungen sind dafür das Entscheidende, sondern das ständige Bewusstsein der eigenen Verantwortung als permanenter Begleiter bei jedem Handgriff am Patienten und für den Patienten. Zunehmende Meldungen über Infektionen mit multiresistenten Infektionserregern und über angebliche Hygienemängel in deutschen Kliniken haben die Politik zu Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes bewogen, damit in Medizinischen Einrichtungen eigentlich selbstverständliche (und seit Langem bekannte) Handlungsempfehlungen endlich beachtet und umgesetzt werden. In diesem Kapitel werden die für den Hygienebeauftragten Arzt besonders hygienerelevanten Gesetze und Verordnungen so wie untergesetzliche Regelwerke wie Richt- u. Leitlinien, Empfehlungen zusammengefasst und kommentiert. Hierzu gehören in erster Linie das Infektionsschutzgesetz, die Hygieneverordnungen der Länder, die Empfehlungen von KRINKO und ART sowie die Biostoffverordnung, die TRBA und das Sozialgesetzbuch V. |