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Unternehmensgruppen haben das Ziel, dass zunächst das jährliche steuerliche Ergebnis bei jedem einzelnen Gruppenmitglied ermittelt wird und im nächsten Schritt dem übergeordneten Gruppenmitglied zugerechnet wird. Schlussendlich landen diese Werte beim Gruppenträger. Dieses Thema wird insbesondere dann interessant, sofern ausländische Gruppenmitglieder an der Unternehmensgruppe beteiligt sind. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist es zu erforschen, wie die Berücksichtigung von Verlusten der ausländischen Gruppenmitglieder erfolgt. Dazu wurde in der Literatur recherchiert und ein Beispiel eines deutschen Gruppenmitgliedes aus einem VwGH Erkenntnis hervorgebracht. In erster Linie wird die Umrechnung des ausländischen Ergebnisses auf das österreichische Steuerrecht durchgeführt. Danach wird aus den beiden Ergebnissen der niedrigere Verlust berücksichtigt. Sofern es zwischen dem inländischen und dem ausländischen Steuerrecht Abweichungen gibt, beispielsweise bezüglich der Abschreibung, werden die Werte im Wege einer Mehr-Weniger-Rechnung angepasst. Außerdem ist das Ziel der Arbeit die Frage zu beantworten, inwieweit die erhöhte Mitwirkungspflicht das inländische Gruppenmitglied bzw den inländischen Gruppenträger betrifft. Der zugerechnete Verlust ist durch das inländische Gruppenmitglied bzw den inländischen Gruppenträger zu erklären. Gleichzeitig erfordert die erhöhte Mitwirkungspflicht die glaubwürdige Dokumentation der ausländischen Abschlüsse sowie den Nachweis über den Umfang der anrechenbaren Auslandsverluste. The group of companies have the objective to determine the annual fiscal results of each group member and on the next step to attribute the result to the higher group member. Finally, the results reach the group parent. This topic will be interesting as soon as foreign group members are involved in the group of company. The aim of the present bachelor thesis is to research how the consideration of losses of foreign group members happen. For this purpose, a research in the literature was made and an example of a german group member from a ruling by the Administrative Court was spawned. In the first place the conversion of the foreign result will be implemented to the Austrian tax law. Then the lower loss of both results will be considered. As soon as there are differences between the internal and foreign tax law, for example the depreciation, then the results will be adapted in the way of effective tax reconciliation. Furthermore, the goal of present study is to answer, to what extent the increased obligation relates to the internal group member or rather group parent. The attributed loss has to be declared by the internal group member or rather group parent. Simultaneous the increased obligation requires credible documentation of the foreign annual accounts as well as the evidence about the extent of the chargeable foreign losses. |