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Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Behandlung des in Österreich neu geschaffenen Verlustrücktrags. Der Fokus liegt dabei auf dem Körperschaftsteuergesetz, insbesondere bei der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Ein weiteres Bestreben dieser Arbeit ist der Vergleich des neu geschaffenen Verlustrücktrags in Österreich mit dem bereits bestehenden Verlustrücktrag nach deutschem Recht. Folgende Forschungsfrage wird gestellt: Wie wird der neu geschaffene Verlustrücktrag in Österreich verwirklicht, insbesondere in der Gruppenbesteuerung und welche Differenzen ergeben sich im Hinblick auf die deutsche Verlustrücktragsregelung und deren Umsetzung? Damit eine geeignete Antwort auf die oben angeführte Forschungsfrage gefunden werden kann, ist in erster Linie die bereits bestehende Möglichkeit zur Verlustverrechnung bzw Verlustverwertung in der Unternehmensgruppe darzulegen. Im Zuge der Masterarbeit wurde vor allem auf die Verlustverrechnung zwischen dem Gruppenträger und den Gruppenmitgliedern eingegangen und auf den bestehenden Verlustvortrag iSd § 18 Abs 6 EStG iVm § 8 Abs 4 KStG. In einem nächsten Schritt ist der neu geschaffene Verlustrücktrag in Österreich zu analysieren. Der Verlustrücktrag wurde in Österreich neu eingeführt, um die aktuelle Wirtschaftskrise abzufedern. Erzielt ein Unternehmen im Wirtschaftsjahr 2020 einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte, so kann dieser unter gewissen Voraussetzungen in die Veranlagungsjahre 2019 bzw 2018 rückgetragen werden. Für Unternehmensgruppen hat der Gesetzgeber zusätzliche Regelungen geschaffen. In weiterer Folge wurde auf den Verlustrücktrag in Deutschland eingegangen. Das Grundkonzept ist grundsätzlich ähnlich wie in Österreich. Im Rahmen dieser Arbeit wurde als letzter Punkt die deutsche mit der österreichischen Regelung des Verlustrücktrags verglichen, um etwaige Differenzen festzustellen. Im Grunde genommen kann gesagt werden, dass der in Österreich neu geschaffene Verlustrücktrag den deutschen Verlustrücktrag als Vorbild hatte. Die Untersuchung ergab, dass die beiden Regelungen ähnlich ausgestaltet sind, sich im Detail jedoch unterscheiden. This master thesis was engaged with the treatment of loss carryback newly created in Austria. The focus is on the Corporate Income Tax Act, in particular on the group of companies according to § 9 KStG. Another objective of this master thesis is to compare the newly created loss carryback in Austria with the already existing regulation about the loss carryback in Germany. The following research question is posed: How is the newly created loss carryback implemented in Austria, in particular in group taxation, and what differences arise with regard to the German loss carryback regulation and implementation? To be able to answer the research question, first the existing loss offsetting and loss utilisation in the group of companies must be explained. In the course of the master thesis, the loss offsetting between the group parent and the group members and the existing loss carryforward within § 18 (6) EStG in conjunction with § 8 (4) KStG were dealt with. The next step is to analyse the newly created loss carryback in Austria. The loss carryback was newly introduced in Austria to compensate the current economic crisis. If a company generates a negative total amount of income in the fiscal year 2020, the loss can be carried back to the fiscal year 2019 and 2018 under certain conditions. For groups of companies, the legislator has created additional regulations. In the following, the loss carryback in Germany was discussed. The concept is basically similar to that in Austria. As a final point, the German and the Austrian regulations on loss carryback were compared in order to identify any differences. Basically, it can be said that the newly created loss carryback in Austria was inspired by the German loss carryback. The results of the study showed that the two regulations are similar, but different in detail. vorgelegt von: Katharina Zengerer Wien, FH Campus Wien, Masterarb., 2021 |