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Ausgehend vom sogenannten „Beutelsbacher Konsens' in der schulischen und außerschulischen politischen Bildung erörtern die Autoren die Frage, inwieweit Kontroversität und Multiperspektivität in der ökonomischen Bildung ein Gebot oder ein didaktisches Prinzip sein sollten. Sie beziehen ihre Argumentation beispielhaft auf den Lerngegenstand „bedingungsloses Grundeinkommen' (BGE), weil der öffentliche Diskurs über die Einführung eines BGE in Deutschland durch eine beachtliche Heterogenität der präferierten Modelle, der verwendeten Urteilskriterien, der gewichteten inhaltlichen Aspekte und der „Anhänger' und „Gegnerschaft' gekennzeichnet ist. Um eine begriffliche Klarheit zu entwickeln, klären die Autoren zunächst die Beziehung und die Unterschiede zwischen den Begriffen Multiperspektivität und Kontroversität. Dabei beziehen sie verschiedene Positionen im fachdidaktischen Diskurs mit ein. Weiterhin zeigen sie am Beispiel des Lerngegenstandes BGE Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur Inszenierung von Kontroversität in Lehr-Lern-Arrangements in der schulischen und außerschulischen ökonomischen Bildung auf. Ihr Fazit: Die Einbindung des Kontroversitätsprinzips in Lehr- und Lernprozesse in der ökonomischen Bildung ist sinnvoll und unabhängig von einem Gebot, wie es im Beutelsbacher Konsens formuliert wurde. Diese prinzipielle Einbindung verhindert, dass die Lehrperson in eine Falle tappt, indem sie selbst eigene erkenntnisleitende Interessen in den Vordergrund rückt und so Argumente aus dem Gesamtdiskurs vernachlässigt. |