Die ertragsteuerliche Behandlung von Grundstücken im betrieblichen Bereich sowie in Zusammenhang mit ausgewählten Umgründungsvorgängen

Autor: Malle, Stefanie
Jazyk: němčina
Rok vydání: 2022
Předmět:
Popis: Mit dem 1. Stabilitätsgesetz und dem darauffolgenden Abgabenänderungsgesetz 2012 wurde die Immobilienbesteuerung im Privatvermögen im Jahr 2012 einer gänzlichen Neustrukturierung unterzogen. Diese Neugestaltung führte dazu, dass Liegenschaften ab dem 1.4.2012 generell steuerhängig sind. Im Zuge des Steuerreformgesetzes 2015/2016 wurden die Implementierungen hinsichtlich der Besteuerung von Grundstücken erneut verschärft. Insbesondere ist hier die Anhebung des besonderen Steuersatzes von zuvor 25 % auf 30 % zu nennen. Der erhöhte Steuersatz von 30 % ist für Veräußerungen nach dem 31.12.2015 relevant. Die wesentlichen Vorgaben für Grundstücke im betrieblichen Bereich regelt § 4 Abs 3a EStG, der grundsätzlich das abgeänderte Besteuerungsregime für private Grundstücksveräußerungen der §§ 30 ff EStG auch auf Grundstücke des Betriebsvermögens anwendbar macht. Dadurch kam es auch für im Betriebsvermögen gehaltene Immobilien von natürlichen Personen, wie dem Einzelunternehmer, zu umfassenden Änderungen. Für Steuerpflichtige, die Gewinnermittler nach § 4 Abs 3 bzw § 4 Abs 1 EStG sind, besteht somit neuer Rechtslage ebenfalls die Pflicht, Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden zu versteuern. Dem Besteuerungsregime des Privatvermögens folgend ist auch im betrieblichen Bereich generell zwischen Alt- (nicht steuerverfangen) und Neuvermögen (steuerverfangen) zu unterscheiden. Für Grund und Boden des Altvermögens wurde nämlich im Zuge des 1. Stabilitätsgesetz die Möglichkeit einer pauschalen Besteuerung gem § 30 Abs 4 EStG geschaffen, wobei alternativ auch die Regeleinkünfteermittlung gem § 30 Abs 3 EStG in Anspruch genommen werden kann. Durch die Neuordnung ist ein bedeutender Schritt hinsichtlich der Einkommensteuersystematik erfolgt. Die neue Rechtslage regelt eine generelle Besteuerung von Grundstücksveräußerungen – unabhängig davon, ob die Grundstücke dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuzuordnen sind oder ob der Gewinn nach § 5 EStG oder nach § 4 EStG ermittelt wird. Aufgrund der neuen Besteuerungssystematik bei Immobilien im Ertragsteuerrecht musste die Steuergesetzgebung auch Änderungen und Anpassungen im Umgründungssteuerrecht vornehmen. Es stellt sich die grundlegende Frage, ob das neue Besteuerungssystem bei Immobilien in Einklang mit den Neuregelungen im Umgründungssteuerrecht gebracht wurde. Durch die Neuimplementierung des Immobilienbesteuerungsregimes kam es (aufgrund der Möglichkeit der pauschalen Gewinnermittlung gem § 30 Abs 4 EStG) zu einem Auseinanderfallen von tatsächlichen und buchmäßigen steuerverfangenen stillen Reserven bei dem Altvermögen zuordenbarer Grundstücke. Um diesen Gesetzeslücken entgegenzuwirken, implementierte der Steuergesetzgeber mit dem AbgÄG 2012 einen neuen § 16 Abs 6 sowie § 18 Abs 5 UmgrStG für Einbringungen iSv Art III UmgrStG. Trotz der zahlreichen Sonderregelungen im Umgründungssteuerrecht in Zusammenhang mit Grundstücken kommen immer wieder Zweifelsfragen in der Verwaltungspraxis auf. Der dargestellte Einblick über die umfangreichen Änderungen im Bereich der Immobilienbesteuerung zeigt auf, dass die Steuerreformen in Zusammenhang mit dieser Thematik einen maßgeblichen Einfluss auf jegliche Art der Grundstücksübertragung haben. Die zunehmende praktische Bedeutung der Besteuerung von Immobilien sowie die tiefgreifenden und weitreichenden Änderungen der Steuergesetzgebung im Bereich der Immobilien rechtfertigen es, diese Thematik einer erneuten Betrachtung zu unterziehen. Die vorliegende Maserarbeit soll somit folgende Fragen beantworten: Wie erfolgt die Besteuerung von Grundstücken im betrieblichen Bereich nach aktueller Rechtslage und welche Auswirkungen zeigen sich dadurch? Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich durch die neue Rechtslage bei einer Einbringung bzw Umwandlung, sofern eine Immobilientransaktion miterfasst ist? Das Ziel der Masterarbeit besteht darin, zunächst die Steuerwirkungen von Immobilienveräußerungen im betrieblichen Bereich umfassend zu klären. Darauf aufbauend sollen die Auswirkungen dargestellt werden, die sich im Zuge eines Wechsels der steuerlichen Zurechnung von der natürlichen Person (Einzelunternehmer) auf Kapitalgesellschaften (Einbringung gem Art III UmgrStG) und vice versa (Umwandlung gem Art II UmgrStG) in Zusammenhang mit Immobilien ergeben.
Stefanie Malle
Masterarbeit Universität Klagenfurt 2022
Databáze: OpenAIRE