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Personalreglemente als Anwendungsfall von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind in der Praxis weit verbreitet. Arbeitgeber:innen können damit fehlende gesetzliche Regelungen kompensieren, von dispositiven Normen abweichen oder einfach ihre Anliegen sowie Erwartungen im persönlichen und geschäftlichen Umgang verdeutlichen. Tücken bergen Klauseln, die Arbeitnehmer:innen schlechter als die gesetzliche Regelung stellen, oder solche, die von ihnen nicht vorhersehbar sind. Insbesondere dann ist es wichtig, wie die Reglemente ausgestaltet und den Arbeitnehmer:innen zugänglich gemacht werden. |