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Der medizinische Fortschritt ermöglicht zunehmend auch komplexere Leistungen ambulant zu erbringen. Zugleich werden in der Diskussion um investorenbetriebene MVZ Beschränkungen von privaten Kapitalgebern gefordert. Insofern stellt sich die Frage, wer diese ambulanten Leistungen zukünftig überhaupt erbringen soll. Der Vorschlag der Stiftung Münch zur Einführung ambulanter Kliniken stößt jedenfalls auf die sich in berufs- und gefahrenabwehrrechtlicher Dimension fortsetzende Sektorengrenze. Insofern stellt sich die Frage, ob eine noch weitere Ausdifferenzierung der Regulierung bestimmter Leistungserbringertypen überhaupt sinnvoll ist. Als Alternative käme eine vom Leistungserbringertypus unabhängige, einheitliche gefahrenabwehrrechtliche Regulierung in Betracht, die einer Weiterentwicklung ambulanter Versorgungsformen offen stünde. |