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Die Corona-Krise überkam im März 2020 ganz Europa. Neben vielen gesundheitlichen, wirft sie aber natürlich auch rechtliche Fragen auf. In der folgenden Diplomarbeit sollen die Situation, rund um die Frage eines Schadenersatzes zwischen privaten Personen erörtert werden. Es könnte bspw bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen und einer Ansteckung mit dem Coronavirus einer anderen Person zu einer Schutzgesetzverletzung iSd § 1311 S 2 2. Fall ABGB gekommen sein. Ein Schadenersatzanspruch wegen einer Ansteckung mit dem Coronavirus kann sich aber nicht nur aufgrund von Schutzgesetzverletzungen, sondern auch aus allgemeinen Schadenersatzvorschriften ergeben. Naheliegend ist, dass es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zum Ausschluss der Rechtswidrigkeit kommen kann. eingereicht von Lukas Kaltenböck Universität Linz, Diplomarbeit, 2021 |