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Die Arbeit behandelt das Gewährleistungsrecht für digitale Inhalte im Verbraucherrecht im Licht des seit 1. Jänner 2022 anzuwendenden Gewährleistungsrichtlinienumsetzungsgesetzes (GRUG). Sie skizziert anfangs kurz die europarechtlichen Grundlagen und die Entstehungsgeschichte der Richtlinien sowie die Bedeutung der Gewährleistung als Verbraucherschutzinstrument, gefolgt vom Gesetzwerdungsprozesses des GRUG im Rahmen der Richtlinienumsetzung in Österreich. Im Anschluss wird das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) genauer behandelt. Nach einem einführenden Abschnitt zur Abgrenzung der „digitalen“ Begriffe im VGG folgt eine detailliertere Behandlung des ersten Abschnitts des VGG mit einem Fokus auf den für Österreich neuen kombinierten vertraglichen und objektiven Mangelbegriff sowie der Aktualisierungspflicht bei digitalen Leistungen. Daran anschließend werden die Bestimmungen des dritten Abschnitts für digitale Leistungen ebenfalls genauer dargelegt, mit Gewährleistungsbehelfen, Fristen, Rechtsfolgen bei Vertragsauflösung und einseitigen Änderungen, sowie der Unterscheidung von Gewährleistungs- und Verjährungsfristen des vierten Abschnitts des VGG. Zwei Aspekte werden am Ende der Arbeit noch beleuchtet, der praktisch wichtige Unterschied zwischen der digitalen Leistung und digitalen Elementen (in Waren) sowie der Zusammenhang zwischen vertraglicher Vereinbarung und datenschutzrechtlicher Einwilligung bei der Bereitstellung von digitalen Leistungen gegen die Hingabe personenbezogener Daten. This thesis gives an overview and discusses aspects of warranty for digital content and digital services for consumers in Austria. EU regulations EU 2019/770 and EU 2019/771 constitute the basis of the GRUG (Warranty Directive Transformation Act), which transforms those regulations into national Austrian law, introducing a new law (the VGG, Consumers Warranty Act) as well as changes in the ABGB (Austrian Civil Code) and the KSchG (Consumers Protection Act). After a short history of the regulations leading to the above transformation act follows a more detailed treatment of the first section of the VGG (containing general regulations, subjective and objective defects and mandatory updates) and the third section specific to warranty and remedies for digital services, as well as unilateral changes of digital services. Two special aspects are considered at the end, the delimitation of digital services and digital elements in goods, and the effects of revocation of consent to the processing of personal data in contracts for provisioning of digital services in exchange for personal data. eingereicht von Mag. Harald Dauwa-Stummer MBA Diplomarbeit Universität Linz 2022 |