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Mit der Erlassung des MTD-Gesetzes im Jahre 1992 wurde eine gesetzlich normierte Fortbildungsmöglichkeit für die Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) eingeführt. In den Folgejahren wurde diese immer weiter konkretisiert und entwickelte sich schließlich zu einer echten Fortbildungsverpflichtung. Aktuell lautet die gesetzliche Lage, dass sich diese Berufsgruppen über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zu informieren oder ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch Fortbildungen in einem Ausmaß von mindestens 60 Stunden innerhalb von jeweils fünf Jahren zu vertiefen haben. Eine nähere Ausführung über den Ablauf und die Anrechenbarkeit von Fortbildungen, die Konsequenzen bei der Nichteinhaltung, die möglicherweise auftretenden Haftungsfragen im Falle eines Schadenseintrittes beim Patienten, etc lässt sich der gesetzlichen Bestimmung nicht entnehmen. Daher sind die Angehörigen der MTD-Dienste das sind mehr als 120.000 erwerbstätige Personen und jährlich circa 10.000 Absolventen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der MTD mit diesen und vielen weiteren berufs- und arbeitsrechtlichen Fragen rund um die gesetzlich normierte Fortbildungsverpflichtung konfrontiert. Diese Arbeit soll sowohl Angehörigen der MTD-Berufe sowie deren Dienstgebern bei der Klärung dieser Fragen unterstützen und Lösungsansätze bieten. In den ersten Kapiteln wird die Entstehung der Fortbildungsverpflichtung beleuchtet, danach wird auf die praktische Umsetzung der Fortbildungsverpflichtung eingegangen. eingereicht von Ingrid Vogl, BSc Universität Linz, Diplomarbeit, 2021 |