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Nomen est omen, diese lateinische Redewendung die ursprünglich vom römischen Komödiendichter Plautus (um 250-184 v.Chr.) stammt und „der Name ist ein Zeichen“ bedeutet, trifft wohl auch heute, wenn auch in einem etwas anderen Konnex, zu. Der Name in seinen verschiedenen Facetten und als Unterscheidungsmerkmal im Wirtschaftsleben ist in unserer Gesellschaft heiß umkämpft - kann er doch ein wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen Erfolgs sein. In dieser Arbeit werde ich mich mit der Verletzung von Namensrechten ausgehend vom Urteil OGH 11.5.2012, 4 Ob 38/12k auseinandersetzen: Ein Vorarlberger hatte eine CD mit dem Titel „The Sweet - The Legend Lives On Vol.1“ , die er einst im Handel erworben hatte, zum Verkauf auf Ebay angeboten. Darauf kaufte der vom Leadsänger der Band beauftragte Rechtsanwalt die CD und brachte eine Klage auf Unterlassung ein. Dem Verkäufer wurde vorgeworfen, damit Rechtsverstöße begangen zu haben, wie gegen das Namensrecht, das Urheberrecht, das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und das Markenrecht. Vor allem deshalb, weil es sich um keine originale CD gehandelt habe. Eine ganz wesentliche Rolle spiele dabei die Abgrenzung der Zuordnung dieser Tätigkeit dem geschäftlichen Verkehr oder dem privaten Bereich. Ich werde mich in dieser Arbeit mit der Verletzung von Namensrechten beschäftigen. Dabei wird nicht nur der Schutz des Namens nach § 43 ABGB behandelt. Der Name ist nicht nur ein Persönlichkeitsrecht, sondern kann auch ein Immaterialgüterrecht sein und dadurch auch nach dem Urheberrecht, dem Markenrecht und dem Recht gegen unlauteren Wettbewerb und die Verletzung dieser zu bewerten sein. Diese Rechte stehen im engen Verhältnis zueinander, worauf ich in Bezug und im notwendigen Umfang zum Urteil eingehen werde. Ebenso beschäftige ich mich mit der rechtlichen Beurteilung und der ganz wesentlichen Abgrenzung solcher Tätigkeiten zum geschäftlichen Verkehr oder dem privaten Bereich auf Online-Plattformen und den Auswirkungen dieser doch sehr spannenden Thematik in unserer digitalen Welt. eingereicht von Eva Gößler Universität Linz, Diplomarbeit, 2020 (VLID)5270545 |