Das Abbestellungsrecht des Werkbestellers - im Rechtsvergleich Deutschland, Österreich, Schweiz

Autor: Sturm, Florian
Jazyk: němčina
Rok vydání: 2022
Předmět:
Popis: Gemäß dem allgemein geltenden Grundsatz „pacta sunt servanda“ ist eine grundlose Aufkündigung eines bereits abgeschlossenen Vertrages nicht ohne Weiteres möglich. Eine Besonderheit besteht beim Werkvertrag, der dem Werkbesteller ein freies Abbestellungsrecht einräumt. Die Tatsache, dass der Werkbesteller in Deutschland (§ 648 BGB), in Österreich (§ 1168 ABGB) und in der Schweiz (Art. 377 OR) das Werk jederzeit grundlos abbestellen kann, wirft Fragen auf. Ein solches einseitiges Abbestellungsrecht erscheint auf den ersten Blick willkürlich und schwer vereinbar mit den Grundsätzen des allgemeinen Schuldrechts. Die vorliegende Arbeit beleuchtet diese Thematik umfassend in einem Rechtsvergleich. Bei genauer Untersuchung zeigt sich im Ergebnis, dass das freie Abbestellungsrecht des Werkbestellers in den einzelnen Rechtsordnungen (Deutschland, Österreich, Schweiz) in Bezug auf den Grundsatz „pacta sunt servanda“ übereinstimmend als rechtmäßig angesehen wird. Das Abbestellungsrecht des Werkbestellers beruht in allen drei Rechtsordnungen auf der Überlegung, dass die Fertigstellung des Werkes allein im Interesse des Bestellers liegt und es wenig sinnvoll wäre, dem Besteller das fertige Werk aufzudrängen, wenngleich er hierfür keine Verwendung mehr hat. Der Unternehmer ist an der Herstellung des Werkes schließlich nur insoweit interessiert, als dass er sich den vereinbarten Werklohn verdienen möchte. Durch ähnlich ausgestaltete Vergütungs- bzw Kompensationsregelungen für den Unternehmer in den einzelnen Ländern (volle Vergütung abzgl Anrechnungsposten in Deutschland und Österreich bzw Vergütung bereits geleisteter Arbeit und volle Schadloshaltung in der Schweiz) wird diesem vermeintlich nachgelagert finanziellen Interesse des Unternehmers in den jeweiligen Rechtsordnungen gebührend Rechnung getragen. Diese Thematik wird eingehend erläutert, rechtsvergleichend gewürdigt und anhand von Berechnungsbeispielen veranschaulicht. eingereicht von Dipl.-Jurist (Univ.) / Ass.jur. Rechtsanwalt Florian Sturm Dissertation Universität Linz 2022 Arbeit auf den öffentlichen PCs in den Bibliotheken der JKU+Medizin abrufbar
Databáze: OpenAIRE