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Diese Masterarbeit handelt von wesentlichen (unzulässigen) und nicht wesentlichen (zulässigen) Änderungen von nach Bundesvergabegesetz (BVergG) ausgeschriebenen Verträgen bzw Rahmenvereinbarungen mit öffentlichen Auftraggebern während ihrer Laufzeit gemäß § 365 BVergG. Dabei werden zu Anfang die Ursprünge dieser Bestimmung in der europäischen Rechtsprechung thematisiert. In der Folge wird auf den Aufbau und die Struktur der Regelung eingegangen sowie auf die einschlägigen Bestimmungen in den Vergaberichtlinien 2014, welche mit dem § 365 BVergG ins österreichische Recht umgesetzt wurden. Des Weiteren erfolgt eine Ausarbeitung der einzelnen wesentlichen und unwesentlichen Tatbestände dieser Bestimmung und wird auf die zentrale Frage eingegangen, ob die jeweiligen Änderungen eine Neuausschreibung des öffentlichen Auftrags erfordern. Überdies wird das von der Rechtsprechung und Lehre entwickelte Fallprüfungsschema dargelegt und anhand eines Fallbeispiels aufgeschlüsselt. Da der § 365 BVergG mit seinen Regelungen Berührungspunkte mit dem österreichischen Zivilrecht aufweist, wird auch das Zusammenwirken dieser Bestimmung mit dem ABGB sowie mit den einschlägigen ÖNORMEN behandelt. Zudem werden Formulierungsvorschläge für Vertragsänderungsklauseln in Ausschreibungs- bzw Auftragsunterlagen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von öffentlichen Auftraggebern ausgearbeitet. Schließlich wird auf die erfolgte Umfrage bei öffentlichen Auftraggebern zu den Erfahrungen mit dem § 365 BVergG in der Praxis eingegangen und dessen Ergebnisse dargelegt. This master thesis is about significant (inadmissible) and insignificant (admissible) contractual amendments with public purchasers transposed into the Austrian Procurement Act (BVergG) during their term of validity in accordance with § 365 BVergG. At the beginning, the origins of this provision in European case law will be explained. Subsequently, the structure of the provision and the relevant provisions of the Public Procurement Directives 2014, which were transposed into Austrian law by § 365 BVergG, will be illustrated. Furthermore, the individual significant and insignificant parts of this provision will be discussed and even the main question, if there is a new tendering procedure for the public contract required. Moreover, the case examination scheme developed by European case law and legal doctrines will be presented and broken down by a case study. Because § 365 BVergG with its provisions has points of contact with Austrian civil law, the interaction of this provision with the “ABGB“ and the relevant „ÖNORMEN“ will also be discussed. In addition, proposals for the wording of contract amendment terms in tender or contract documents or general terms and conditions of business of public purchasers are elaborated. Finally, the survey of public purchasers on their experiences with § 365 BVergG in practice will be discussed and its results will be presented. Arbeit an der Bibliothek noch nicht eingelangt - Daten nicht geprüft Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin Karl-Franzens-Universität Graz, Masterarbeit, 2020 (VLID)5267247 |