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Mit der vorliegenden Dokumentation sind die Fälle der Aberkennung von Doktorgraden in der Zeit des „Dritten Reichs“ an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg weitestgehend abgeschlossen. Auf die systematische Aufarbeitung der Fälle der Philosophischen Fakultäten und der Medizinischen Fakultät folgt nun die ehemals Juristische Fakultät, heute Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, für die Depromotionen aus der Bereich der Jura. Den meisten, nämlich 79 der 101 Aberkennungsfälle an der Juristischen Fakultät lagen politische oder rasseideologische Motive zugrunde. Die restlichen 22 Depromotionen erfolgten infolge einer strafgerichtlichen Verurteilung. Im Zuge der Aufarbeitung der Aberkennungsfälle wurde in jedem Einzelfall versucht, die Gründe für die gerichtliche Verurteilung zu ermitteln. In einigen Fällen zeigt sich, dass die Verurteilung auf Straftatbeständen beruhte, die entweder erst in der NS-Zeit geschaffen worden waren und der Verfolgung politisch oder rasseideologisch Missliebiger dienten. Die Aberkennungsfälle in der NS-Zeit haben eine individuelle biographische Dimension, insofern hinter jedem Fall ein besonderes Einzelschicksal steht. Sie haben aber auch eine strukturgeschichtliche Dimension als Anschauungsfälle für das dicht geknüpfte Netz der scheinbar legalen Verfolgungsmittel in der NS-Zeit. |