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Die Verordnung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice wurde als Erprobungsverordnung für die Dauer von fünf Jahren (2006-2011) erlassen. Eine begleitende Evaluation sollte Auskunft darüber geben, wie der Ausbildungsberuf letztendlich gestaltet werden muss und dient der Vorbereitung einer Regelausbildungsordnung nach §4 BBiG. Fragestellungen der Evaluation waren u.a, ob der Ausbildungsberuf den Qualifikationsanforderungen der ausbildenden Betriebe entspricht, die Erprobungsverordnung in eine unbefristete Ausbildungsordnung überführt werden kann, wie der künftige Bedarf an ausgebildeten Fachkräften einzuschätzen ist, ob seitens der Betriebe, der Auszubildenden und Absolventen Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche bestehen, ob es Inhalte des Rahmenlehrplans gibt, die ergänzt oder geändert werden müssen, und welche Zukunftsperspektiven Absolventen dieser Berufsausbildung haben. Aus der Gesamtschau der Ergebnisse des Abschlussberichts darf gefolgert werden, dass sich der Ausbildungsberuf in der Praxis bewährt hat, sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Auszubildenden als auch im Hinblick auf die Inhalte der Ausbildungsordnung. Der im Rahmen der Untersuchung (Fallstudien und Fragebogen) genannte mögliche Änderungsbedarf betrifft nicht den Kern der Ausbildungsordnung und stellt diese nicht grundsätzlich in Frage. (Autorenreferat, BIBB-Doku) |