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In der Mehrzahl der Bundesländer existieren heute im Rahmen landespezifischer Vergabegesetze eigenständige Mindestlohnvorgaben, nach denen öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die die Zahlung dieser Mindestlohnsätze bei der Durchführung der öffentlichen Auftragsarbeiten garantieren. In seinem Urteil zum Fall "Regio Post" hat der Europäische Gerichtshof nun die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem europäischen Unionsrecht bestätigt. Umso unverständlicher ist die Tatsache, dass viele Bundesländer gerade auf dem Weg sind, die vergabespezifischen Mindestlöhne wieder abzuschaffen und nur noch die Zahlung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zu verlangen. |