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Von 2000 bis 2010 lag der Anteil ausländischer sozialversicherungspflichtig Beschäftigter relativ konstant bei rund 6,5%, danach wuchs er stark an: bis auf 12,9% im Jahr 2020. Infolge der EU- Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011 und 2013 hat sich die Zahl an Beschäftigten aus den neuen Mitgliedstaaten in Deutschland mehr als vervierfacht auf rund 1,3 Millionen Beschäftigte im Jahr 2020. Jährlich wuchs die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus den neuen Mitgliedstaaten im Mittel um rund 107.000 Personen. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung seit der Arbeitnehmerfreizügigkeit stark zunahm, blieben geringfügige Beschäftigung, Entsendungen und Selbstständigkeit auf niedrigem Niveau. Insgesamt zeigte sich eine sehr breite regionale Verteilung des Beschäftigungswachstums von EU-8 und EU-2 Beschäftigten in Deutschland über die Zeit. Die Beschäftigten aus den EU-8 und EU-2 arbeiteten am häufigsten in der Post- und Lagerwirtschaft, Fahrzeugführung und in der Reinigung. Diese Berufsgruppen sind durch niedrige Anforderungen an Sprachkenntnisse oder andere nicht-routine interaktive Aufgaben gekennzeichnet. Die Beschäftigten aus den neuen EU-Ländern arbeiteten im Vergleich zu Deutschen überproportional oft in solchen Berufsgruppen, welche Fachkräfte-Engpässe aufweisen, und tragen damit tendenziell zu einer Entlastung des Arbeitsmarktes bei. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die bisherige Zuwanderung nicht ausreicht, um die bestehenden und für die Zukunft erwarteten Fachkräfte-Engpässe zu kompensieren. Aktuell wird diskutiert, die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege neu zu regeln, um verlässliche Rahmenbedingungen in bestimmten Beschäftigungsformen zu schaffen, vor allem in der 24- StundenPflege. Um entsprechende Gesetzesänderungen empirisch evaluieren zu können ist es erforderlich, eine geeignete Datenbasis zu schaffen, welche aktuell nicht vorliegt. |