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Unternehmen, die im Personalmanagement Systeme mit so genannter Künstlicher Intelligenz verwenden, handeln möglicherweise rechtswidrig - oft, ohne sich darüber im Klaren zu sein. Denn "People-Analytics"-Verfahren dürfen nicht eingesetzt werden, ohne dass Beschäftigte individuell eingewilligt haben oder eine Betriebsvereinbarung vorliegt. Das wird in der Praxis oft nicht der Fall sein. Zudem erfüllen "Black-Box"-Systeme, deren Funktionsweise dem Betriebsrat auf Anfrage nicht erläutert werden kann, nicht die Auskunftsanforderungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Autonomie und Mitsprache der Beschäftigten müssen auch dann gewährleistet sein, wenn algorithmische Systeme zum Personalmanagement eingesetzt werden; es ist ethisch nicht zu rechtfertigen, Arbeitnehmer*innen zu reinen Objekten derartiger Verfahren zu machen. Doch sie müssen sich auch selber angemessene Kompetenzen erarbeiten, um diese Verfahren zu verstehen. Das ist das Ergebnis des Forschungsprojekts "Automatisiertes Personalmanagement und Mitbestimmung", das AlgorithmWatch in den vergangenen zwei Jahren mit Mitteln der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt hat. [...] |