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Dieser Bericht untersucht die Folgen der Covid-19-Pandemie auf die Erlöse und das Leistungsgeschehen der Krankenhäuser für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 unter Berücksichtigung der seit dem 16. März 2020 geltenden Freihaltepauschale. Der erste Bericht vom 17. August 2020 bezog sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Mai 2020. Die Analysen im vorliegenden Bericht basieren auf krankenhausindividuellen Struktur- und Leistungsdaten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für die Monate Januar bis September der Jahre 2018 bis 2020. Insgesamt wurden laut Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bis zum 27. Oktober 2020 rund 9 Mrd. Euro für die Einnahmeausfälle der Krankenhäuser in Form von Freihaltepauschalen ausgezahlt. Bis zum 12. Juli 2020 wurde eine einheitliche Freihaltepauschale von 560 Euro je gegenüber 2019 zusätzlich freiem Bett und Tag ("Fehltage") ausgezahlt, die ab dem 13. Juli 2020 durch gestaffelte Pauschalen ersetzt wurden (360, 460, 560, 660 oder 760 Euro). Nach unseren Berechnungen entfielen seit dem 16. März etwa 7,2 Mrd. Euro (80%) Freihaltepauschalen auf die somatischen Kliniken und rund 1,8 Mrd. Euro (20%) auf die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Zur Abschätzung der Erlösänderungen der Krankenhäuser treffen wir folgende Annahmen: Aufgrund von teilweise vorhandenen Unstimmigkeiten in den von den Krankenhäusern an das InEK gemeldeten Entgelten je Fall schreiben wir die Entgelte des Zeitraums Januar bis September 2019 mit den Änderungsraten des CMI bzw. DMI von 2019 auf 2020 fort. Um eine Vergleichbarkeit der Erlöse über die Jahre zu gewährleisten, berücksichtigen wir eine Preissteigerung von 2019 auf 2020 von +3,4%. Bei der Berechnung der Erlöse berücksichtigen wir pauschal die Pflegepersonalkosten, sonstige Erlöse und variable Sachkosten und bestimmen auf Krankenhausebene über die berechneten Fehltage in der Belegung zwischen 2020 und 2019 die Summe der Freihaltepauschalen. Bei den Freihaltepauschalen differenzieren wir tagesgenau zwischen beiden Regimen, d.h. der einheitlichen Freihaltepauschale bis zum 12. Juli 2020 und der gestaffelten Freihaltepauschale ab dem 13. Juli 2020. Wir beobachten im Jahr 2020 einen CMI-Anstieg um +4,1%. Gleichzeitig sinkt aber das Casemixvolumen um 8,4%. Der DMI steigt um +1,5%, während das Daymixvolumen um 12,0% zurückgegangen ist. Die Verweildauer ist bei den somatischen Krankenhäusern um +0,6% gestiegen, was mit dem höheren CMI zusammenhängen kann. Bei den psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ist sie dagegen um 2,6% gesunken. Die Auslastung ist in beiden Bereichen in einem ähnlichen Umfang zwischen zehn und 13 Prozentpunkte gesunken. Bei den somatischen Krankenhäusern beträgt die durchschnittliche (Netto-)Erlösänderung über alle Krankenhäuser hinweg +2,4% und bei den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken +14,4%. Diese Werte variieren nach Art des Krankenhauses. Differenziert nach Bettengröße gehen die Erlösänderungen mit zunehmender Größe der Krankenhäuser zurück. In Bezug auf die Fallschwere der behandelten Patienten zeigt sich, dass Erlöszuwächse geringer ausfallen oder sogar Erlösrückgänge eintreten je höher der CMI bzw. die Kennzahl CMI/VD des Krankenhauses ist. In Bezug auf die Krankenhausgröße zeigt sich bei psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen ein heterogenes Bild. Kleinere Krankenhäuser weisen höhere und größere Krankenhäuser ab 250 Betten geringere Erlöszuwächse auf. Eine Ausnahme bilden Krankenhäuser ab 500 Betten, die überdurchschnittliche Erlöszuwächse aufweisen. Große Variation bei den Erlösänderungen findet sich bei der Analyse nach DMI-Klassen. Krankenhäuser mit einem DMI unter 1,0 weisen überdurchschnittlich hohe Erlöszuwächse auf. Mit steigendem DMI beobachten wir immer kleinere Erlöszuwächse. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. |