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Gerechtigkeit, speziell Einkommens- und Verteilungsgerechtigkeit, ist eines der großen Themen im Bundestagswahlkampf 2013. Was Gerechtigkeit ist und wie das gewünschte Ziel erreicht werden soll, ist dabei durchaus unterschiedlich interpretierbar. Es muss nicht per se eine als ungleicher wahrgenommene Verteilung der Markteinkommen oder Vermögen durch Umverteilungsmaßnahmen - sprich Steuern - revidiert werden. Denn mit jeder verteilungspolitischen Maßnahme sind auch Anreizeffekte verbunden. Dies führt zwangsläufig zu Risiken und Nebenwirkungen, wodurch die Erreichung der gewünschten Ziele erheblich gefährdet werden kann. Außerdem ist die oft gehörte Klage, die Verteilung werde immer ungleicher, nur bedingt richtig. Zwar hat es in Deutschland eine Phase zunehmender Einkommensdisparität gegeben. Dieser Trend hat sich aber seit 2005 nicht fortgesetzt (Grabka et al., 2012, ausführlich dazu Niehues et al., 2013). Warum sollte die Einkommens- und Vermögensverteilung also gerade jetzt als untragbar angesehen werden? Auch ohne diese Fragen dezidiert zu beantworten, wird in der Politik eine allgemeine Besteuerung von Vermögen intensiv diskutiert. Die Bundesländer wünschen eine Wiedereinführung der Vermögensteuer zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation, andere politische Akteure wollen mit diesem Instrument explizit Umverteilungspolitik betreiben und Sozialtransfers finanzieren. Unabhängig von den Zielen, die mit einer allgemeinen Vermögensbesteuerung erreicht werden sollen, möglichen verfassungsrechtlichen Problemen der vorgeschlagenen Konzepte und auch Widersprüchlichkeiten in den politischen Begründungen werden hier die vorliegenden Vorschläge skizziert sowie die Folgen für die Steuerbelastung und auch das Steueraufkommen kurz diskutiert. |