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Der Beitrag leitet ein Konzept entscheidungsneutraler und gleichmäßiger Gewinnbesteuerung her, das selbst bei unvollkommener Voraussicht praktikabel, rechtssicher und mit einer Gewinnermittlung durch nominalen Vermögensvergleich vereinbar ist. Wir zeigen, dass ein Verfahren revolvierender Ertragswertkorrektur in Anlehnung an König (1997 a) bei zusätzlicher Erfassung des Kapitalwertes diese Anforderungen erfüllt. Das rechnerisch komplexe Vorgehen kommt mit geringfügigen Vereinfachungen der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich nach geltendem Steuerrecht im Ergebnis sehr nahe. Auch das theoretisch bislang ungelöste Problem des zeitlichen Bezugspunktes der Einkommensbesteuerung wird dann vernachlässigbar. |