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Ziel dieser Fallstudie im Landkreis St. Wendel ist es, die Wirkung der Ausgleichszulage auf verschiedene Bereiche der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes in einem 'typischen' benachteiligten Gebiet vertieft zu untersuchen. Dazu wurden vorhandene Statistiken, relevante Literatur und die Daten des Testbetriebsnetzes ausgewertet sowie Befragungen mit Landwirten und Experten durchgeführt. Anhand einer schriftlichen Befragung von Beratern aus strukturell ähnlichen Landkreisen wurde die Übertragbarkeit der Fallstudie geprüft und alle Ergebnisse anschließend auf einem Workshop mit den für die Ausgleichszulage zuständigen Fachreferenten der Länder und des Bundes diskutiert. Die Benachteiligung im Landkreis St. Wendel ist in erster Linie der niedrigeren Bodenproduktivität sowie der stärkeren Hängigkeit der Flächen geschuldet. Das Ziel des Ausgleichs der Einkommensrückstände zwischen geförderten und nicht geförderten Betrieben kann nur unzureichend erfüllt werden. Neben statistischen Effekt spielen hierbei in erster Linie flächenunabhängige Faktoren eine Rolle. Die Bedeutung der Ausgleichszulage für die entsprechenden Betriebe wird als hoch eingeschätzt. Dennoch ist in den benachteiligten saarländischen Gebieten die Weiterbewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen auch nach Wegfall der Ausgleichszulage im Jahr 2007 nicht gefährdet. Hinsichtlich des Umweltschutzzieles wird eine nur geringe, eher indirekte Wirkung erzielt. Eine Ausweitung des außerlandwirtschaftlichen Zuerwerbs ist ohne AZ-Förderung wahrscheinlicher als eine verstärkte Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe. |