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Zusammenfassung Mittelfristig ist in Deutschland mit einem kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu rechnen. Durch diese absehbare Entwicklung sind Politik und Landwirtschaft gefordert, dem Verbraucher eine Wahlfreiheit auf dem Markt zu ermöglichen. Insbesondere die ökologische Landwirtschaft ist mit den entstehenden Problemen durch einen parallelen GVO-Anbau konfrontiert. Qua Gesetz und auch durch verbandseigene Richtlinien ist dem Ökolandbau eine Anwendung gentechnisch veränderter Organismen und aus entsprechenden Organismen hergestellter Betriebsmittel untersagt. Dennoch droht über den technologischen oder den biologischen Weg eine Kontamination mit GVO oder deren Derivaten. Auf der Basis eines Diskussionspapiers wurden in einem Fachgespräch mit ExpertInnen Forschungs- und Handlungsbedarf, sowie offene Fragen bezüglich der GVO-Problematik identifiziert, verschiedene Lösungsstrategien diskutiert und deren Tauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft. Entlang der gesamten Warenflusskette vom Saatgut bis in den Verarbeitungsbetrieb existieren kritische Punkte einer Vermischung mit GVO oder GVO-Bestandteilen. Ein Teil der Verunreinigungen kann auf dem technischen Weg durch gemeinsam genutzte Maschinen oder Verarbeitungsstätten entstehen. Ein anderer Teil wird biologisch bedingt sein, da weder bei der Saatgutproduktion noch während des landwirtschaftlichen Anbaus ein Eintrag von transgenem Pollen oder von Tieren verschleppten Saatguts vollständig vermieden werden kann. Die größtmögliche Sicherheit vor technischen Verunreinigungen bieten vollständig getrennte Warenflüsse, die allerdings nur mit hohem Aufwand realisiert werden können. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass Erntemaschinen, Transportfahrzeuge und Verarbeitungseinrichtungen ausschließlich mit Öko-Erzeugnissen beschickt werden. Biologische Verunreinigungen durch Polleneintrag mit nachfolgender Befruchtung lassen sich nur dann weitestgehend minimieren, wenn über neue oder veränderte Abstandsregelungen die Wahrscheinlichkeit der Befruchtung mit transgenem Pollen in fremdbefruchteten Arten verhindert oder anderweitig gesenkt wird. Das Problem der Fremdbefruchtung mit anschließend entstehendem transgenen Erntegut wird derzeit bei gärtnerischen Kulturen als vergleichsweise klein eingeschätzt. Anders sieht die Situation bei den landwirtschaftlichen Kulturen aus. Hier sind alle Akteure gefordert, durch Übereinkünfte und Regelungen auch für die Zukunft eine "gentechnikfreie" ökologische Produktion zu gewährleisten. Während des Fachgesprächs wurden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, die zum Teil bereits in anderen Ländern verfolgt werden. Eine Möglichkeit besteht in der Ausweisung von Gebieten, in denen ein GVO-Anbau untersagt ist. In Österreich wurde diese Strategie insbesondere im Hinblick auf ökologisch sensible Gebiete geprüft. Die TeilnehmerInnen des Fachgesprächs waren sich einig, dass eine solche Strategie juristisch geprüft werden sollte, betonten aber auch, dass die ökologische Landwirtschaft nicht auf solche zu definierende Gebiete beschränkt werden dürfe. In Großbritannien wird über veränderte Abstandsregelungen debattiert. Bisher wurde in einer Literaturstudie unter der Prämisse, dass Verunreinigungen unter einem bestimmten Wert bleiben sollten, die dafür notwendigen Abstände für die Kulturen Mais und Raps definiert. Im Fachgespräch herrschte Konsens, dass neben den bereits bestehenden Vorschriften zur Saatgutproduktion auch im normalen Anbau Abstandsregelungen implementiert werden müssten, bei denen das Verursacherprinzip angewendet werden müsse, d.h. dass die Abstände auf keinen Fall auf Kosten des ökologischen Anbaus gehen dürften. Ungeklärt blieb die Frage, ob ausreichend Kenntnisse für Abstandregelungen für die einzelnen Kulturen vorhanden sind. Zudem kam bei den TeilnehmerInnen der Wunsch auf, die bisher naturwissenschaftlich basierte Technikfolgenabschätzung durch eine sozioökonomische zu ergänzen und hierbei die für eine vollständig getrennte Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion anfallenden volkswirtschaftlichen Kosten zu ermitteln. Ergänzend zu Gebieten ohne GVO-Anbau und Abstandsregelungen wurde die Notwendigkeit von Grenzwerten z.B. aus Haftungsgründen diskutiert. Die FachgesprächsteilnehmerInnen sahen im 1%-Kennzeichnungsgrenzwert der Novel-Food-Verordung bereits einen De-facto-Grenzwert. Abstandsregelungen und weitere Maßnahmen in der Prozesskette müssten garantieren können, dass am Ende des Produktionsweges der 1%-Kennzeichnungsgrenzwert nicht erreicht würde. Die TeilnehmerInnen verwiesen auf die Notwendigkeit einer Analyse der rechtlichen Situation, sehen sie doch die Ökolandwirte diesbezüglich bisher als völlig ungeschützt. Weitere im Laufe des Fachgesprächs geäußerte Forderungen und Wünsche an die Politik, der identifizierte Forschungs- und Handlungsbedarf sowie offene Fragen sind am Ende des Berichts stichpunktartig zusammengefasst. |