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VORWORT Ein in mehr oder weniger zahlreiche Versicherungsträger gegliedertes, gesetzlich vorgeschriebenes Versicherungssystem wird wohl stets einen Finanzausgleich vorsehen; denn es dürfte eine nahe liegende und unmittelbar einleuchtende Forderung der Gerechtigkeit sein, dass die in diesem (Gesamt-)System Versicherten einerseits gleiche Leistungen erhalten sollten, andererseits aber auch in gleicher Höhe finanziell belastet werden. In einer Einheitskasse ist das kein grundsätzliches Problem insoweit, als eine einzige Versichertengemeinschaft und somit eine einzige Risikostruktur besteht. Bei mehreren Versicherungsträgern können sich unterschiedliche Risikostrukturen einstellen - mit der Folge einer im Quervergleich zwischen den Versicherungsträgern ungleichen und ungerecht empfundenen Beitragsbelastung. Dieses Problem kann sich verschärfen, wenn den Versicherungsträgern im Hinblick auf die Gewinnung von Mitgliedern der Wettbewerb untereinander eröffnet wird. Das Thema "Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" war Gegenstand der Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2000 (der diesbezügliche Tagungsband ist im Manz-Verlag sowie im Verlag R. S. Schulz erschienen), und nachdem in der Bundesrepublik Deutschland die in der Gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten ihren Versicherungsträger nahezu gänzlich ungebunden wählen können, hat sich unter dem Gesichtspunkt der versicherten Risiken eine erhebliche Entmischung ergeben; der Gesetzgeber hat sich veranlasst gesehen, dem traditionellen Finanzausgleich eine neue Dimension zu geben, und zwar durch den so genannten Risikostrukturausgleich. Die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2002 haben sich mit dem "Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung" befasst; der vorliegende Tagungsband dokumentiert die Vorträge dieser Veranstaltung aus österreichischer und deutscher (Rechts-)Perspektive, so dass insgesamt wieder ein facettenreicher und rechtsvergleichender Tagungsband entstanden ist. Auch diese Tagung wurde gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz und den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, der Universität Passau. Der Dank der Veranstalter geht an die Referenten; zur Seite gestanden haben uns wiederum die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse - sowie der Fachverlag CW Haarfeld, Essen, dem wir die Fertigung dieses Bandes verdanken. INHALTSVERZEICHNIS Theo Öhlinger Beitragsbemessung und Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung - grundsätzliche Vorgaben der Verfassung und ihre Ausformung in den bisherigen Gesetzen 1 Peter Axer Beitragsbemessung und Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung 15 Jürgen Wasem/Stefan Greß Überlegungen zur Beitragsbemessung sowie zum Finanz- und Risikostrukturausgleich aus ökonomischer Sicht 51 Otfried Seewald Ethische Grundlagen von Beitragsbemessung und Finanzausgleich 63 Oskar Meggeneder Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer Auswirkung auf die Finanzierung - Länderbericht Österreich 95 Werner Schneider Wettbewerb und Risikostrukturausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung 121 Wolfgang Nopper Der Risikostrukturausgleich aus der Sicht einer Allgemeinen Ortskrankenkasse 137 Stefan Weber/Hans Unterhuber Der Risikostrukturausgleich aus der Sicht einer Betriebskrankenkasse 155 |